Mit Ihrer Hilfe können wir Menschen einen letzten Wunsch erfüllen. Die Wünsche sind für unsere Fahrgäste und ihre Begleitpersonen kostenfrei. Damit das so bleibt, benötigen wir Ihre Unterstützung.
Der Wünschewagen kann ohne Spenderinnen und Spender sein Ziel nicht erreichen. Das Projekt lebt ausschließlich von Spenden, Eigenmitteln und dem Engagement hunderter Ehrenamtlicher. Nur so können wir anfallende Reisekosten, Schulungen unserer ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sowie den Betrieb der Fahrzeuge stemmen. Werden auch Sie zum Wunscherfüller und helfen Sie uns mit einer Spende.
Ihre Hilfe kommt da an, wo sie gebraucht wird.
Wir gehen sorgfältig und verantwortungsbewusst mit Spenden um. Deshalb tragen wir das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V., ein Prüfverfahren, bei dem Wirtschaftsprüfer die Qualitätskontrolle des Spendenzertifikats übernehmen. Damit werden eine zweckgerichtete, wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung der Spenden- und Fördergelder sowie die Einhaltung der Grundsätze des Spendenrates überprüft. Weiterhin unterstützen wir die Initiative Transparente Zivilgesellschaft, eine Initiative für Transparenz bei gemeinnützigen Organisationen.
Nein. Sie können auch gerne unser Spendenkonto nutzen:
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V.
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE84 3702 0500 0007 0607 05
BIC: BFSWDE33XXX
Für eine Spende für das Gesamtprojekt nutzen Sie den Verwendungszweck: Wünschewagen oder
für eine Spende an einen Standort den Verwendungszweck: Wünschewagen + Standort.
Bei Spenden über 300 Euro erhalten Sie automatisch eine Spendenbescheinigung, die Sie beim Finanzamt einreichen können. Für Beträge, die darunter liegen, werden keine automatisierten Zuwendungsbestätigungen mehr versandt.
Der Versand von Spendenquittungen (Zuwendungsbestätigungen) bis zu einer jährlichen Höhe von 300,00 Euro ist für die Steuererklärungen nicht mehr erforderlich. Als Beleg für das Finanzamt reicht es nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV aus, wenn Buchungsbestätigungen Ihrer Bankverbindung vorgelegt werden. Zu solchen Buchungsbestätigungen gehören zum Beispiel Kontoauszüge oder Lastschrifteinzugsbelege. Voraussetzung ist lediglich, dass außer Ihrem Namen und Ihrer Kontonummer auch die Kontonummer des ASB, der Betrag, der Buchungstag sowie der steuerbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, und die Angaben über die Steuerbegünstigung des ASB hervorgeht. Zu den Buchungsbestätigungen gehört auch eine elektronische Buchungsbestätigung wie zum Beispiel der PC-Ausdruck beim Online-Banking.